Ausblick Baufinanzierung 2016: Was ändert sich?

Die meisten Menschen benötigen jedoch für die Realisation eines Immobilienerwerbs Fremdkapital in Form einer Baufinanzierung. Für die Aufnahme einer solchen Finanzierung sollten jedoch gewisse Grundkenntnisse und aktuelle Marktinformationen zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Anbieter und Angebote am Markt sollten verglichen werden, was für Interessenten z. B. über eine Finanzierungsvermittlung – in der Regel kostenfrei – möglich ist. Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen – die Interhyp AG – hat kürzlich einmal zusammengestellt, was sich im Hinblick auf Baufinanzierungsvorhaben 2016 so alles ändern wird. In einem noch immer für Finanzierungsinteressenten günstigen Zinsumfeld könnten sich schon bald Änderungen ergeben, die es wert sind, näher betrachtet zu werden. Für Interessenten in bestimmten Fortschrittsstadien könnten sich daraus Handlungsempfehlungen ergeben. Doch was genau ändert sich und wie sollten Finanzierungsinteressenten jeweils agieren?

Das Zinsumfeld könnte sich ändern

Nach einer vergleichsweise langen Periode äußerst niedriger Zinssätze für Finanzierungsvorhaben könnten sich die Zinsen im Jahresverlauf 2016 hierzulande durchaus erhöhen. In den USA wurden kürzlich die Leitzinsen erhöht – dies stellt ein Signal für eine veränderte Notenbankpolitik dar, welche eine konjunkturelle Belebung in Betracht zieht. Diese Entwicklung könnte auch das Umfeld in Europa und Deutschland beeinflussen, wo aktuell noch eine sehr lockere Geldpolitik mit Minizinsen das Geschehen bestimmt. Die Spezialisten der Interhyp AG erwarten einen moderaten Anstieg der Finanzierungszinsen im kommenden Jahr – dadurch werden Immobilienfinanzierungen ggf. etwas teurer, doch es wird bei dem wohl noch immer – vor allem unter historischer Betrachtung – relativ niedrigen Zinsumfeld (wenn auch bei leicht höherem Niveau) bleiben. Wegen dieser zu erwartenden Entwicklung ist es für Finanzierungsinteressenten nicht unbedingt erforderlich, in eine unüberlegte Eile zu verfallen. Dennoch sollten die Planungen nun leicht angeschoben werden, damit eine ggf. erforderliche Finanzierung nicht noch weitere Monate hinausgeschoben werden muss, da dann das Risiko einer eventuell größeren Zinsanhebung steigt.

Änderungen auch bei gesetzlichen Vorgaben

Auch bei gesetzlichen Vorgaben und bei der Bewilligung von Fördermitteln gibt es Neuerungen. Details dazu müssen in der jeweils individuellen Situation eruiert werden, da die Neuerungen teils recht umfangreich sind. Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere die Regelungen in punkto Energieeffizienz, Verbraucherschutz und Mietrecht. Die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) greift in 2016, was dazu führen kann, dass die zur Einhaltung der schärferen energetischen Vorgaben notwendigen Maßnahmen zu einer Gesamtverteuerung des Projektes führen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass möglicherweise höhere Förderungen beansprucht werden können – so wird beispielsweise das Programm „Energieeffizient Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim möglichen Höchstförderbetrag von 50.000 auf 100.000 Euro nach oben geändert.
Beim Verbraucherschutz bzw. beim Mietrecht gibt es ebenfalls einige wichtige Änderungen. So soll die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen transparenter und kundenfreundlicher werden und bei Modernisierungskosten die Umlage auf die Miete künftig nur noch bis zu 8 % (statt wie bisher 11 %) betragen dürfen. Diese Änderungen bedingen je nach Nutzungszweck (z. B. bei Vermietung) mögliche Anpassungen der Kosten- und Mietenkalkulationen. Kapitalanleger sollten sich im Vorfeld eine Neuanlage detailliert über mögliche Neuregelungen informieren.

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