Das BGH-Urteil Das IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 12. März 2014 (AZ IV ZR 295/13), dass die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherer nicht zulässig ist.Dies sei eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten, weil trotz Kündigung des Versicherungsvertrages die...
Auch wir lesen natürlich gern die Berichte von Finanztest, denn so mancher Bericht ist durchaus hilfreich für unsere eigene Arbeit. Überrascht waren wir am heutigen Tage allerdings über den Bericht über die AFA AG und damit im Zusammehang dem Unternehmen Prismalife....